Stand: 20.08.2026
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Terminplanungsplattform Zimun (zimun.online, „Plattform“ oder „Dienst“) ist die
Zimun Labs UG (haftungsbeschränkt)
Buchenteich 3, 73773 Aichwald, Deutschland
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 806662
Geschäftsführerin: Svetlana Ponomarenko
E-Mail: info@zimun.online, Telefon: +49 176 63030716
(„Zimun“ oder „wir“).
(2) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch Organisationen (Teil B) und durch Endkunden (Teil C). Teil A und Teil D gelten für alle Nutzer.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen einer Organisation werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffsbestimmungen
- „Organisation“ / „Service-Kunde“: ein Unternehmen, Freiberufler oder eine sonstige Person, die die Plattform nutzt, um eigene Termine, Leistungen, Ressourcen und Teammitglieder zu verwalten und Buchungen entgegenzunehmen.
- „Mitglied“: eine natürliche Person mit Benutzerkonto, die einer Organisation zugeordnet ist.
- „Endkunde“: eine Person, die über die Plattform einen Termin bei einer Organisation bucht oder verwaltet.
- „Verbraucher“: jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB; „Unternehmer“: im Sinne des § 14 BGB.
Teil B — Nutzung durch Organisationen
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Zimun stellt der Organisation eine cloudbasierte Software zur Terminplanung als Software-as-a-Service bereit, insbesondere: Online-Buchungsseiten, Termin- und Ressourcenverwaltung, Teamverwaltung, transaktionale Benachrichtigungen, optionale Kalender-Synchronisation (Google Kalender), optionale Videotermin-Links (Google Meet) sowie einen optionalen KI-Buchungs-Chat (Ziffer 10).
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der einzelnen Tarife (kostenloser Basistarif und kostenpflichtige Monatstarife, gestaffelt nach Anzahl der Teammitglieder) ergibt sich aus der Preisübersicht unter zimun.online/pricing.
(3) Zimun darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang gewahrt bleibt; Ziffer 17 (Änderungen) bleibt unberührt.
4. Vertragsschluss, Konto und Mindestalter
(1) Der Nutzungsvertrag über den kostenlosen Tarif kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt zustande, wenn die Organisation den Bestellvorgang abschließt und wir die Bestellung bestätigen oder den Tarif freischalten.
(2) Bei kostenpflichtigen Bestellungen von Verbrauchern erfolgt der Abschluss über eine Schaltfläche, die gemäß § 312j Abs. 3 BGB gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(3) Die Anmeldung erfolgt über Google- oder Microsoft-Login (OAuth); Passwörter werden von Zimun nicht gespeichert. Die Organisation hält ihre Kontodaten aktuell und schützt den Zugang zu ihren Konten.
(4) Kontoinhaber müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
(5) Angaben zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB, Art. 246c EGBGB).
- Technische Schritte: Sie wählen die Anmeldung über Google oder Microsoft, bestätigen die Kenntnisnahme dieser AGB und der Datenschutzerklärung und schließen die Registrierung ab. Mit Abschluss der Registrierung kommt der Vertrag über den kostenlosen Tarif zustande (Abs. 1). Für kostenpflichtige Tarife tritt der Bestellvorgang nach Abs. 1 und 2 hinzu.
- Speicherung des Vertragstextes: Zimun speichert den Vertragstext. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist jederzeit unter zimun.online/tc abrufbar; welche Fassung Ihre Organisation angenommen hat, wird mit Fassungsnummer und Zeitpunkt dokumentiert und ist in den Einstellungen unter „Rechtliches“ einsehbar. Auf Anforderung übersenden wir Ihnen die angenommene Fassung in Textform.
- Eingabefehler: Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben jederzeit prüfen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie über die Zurück-Funktion des Browsers korrigieren; der Vorgang lässt sich bis zum Abschluss jederzeit abbrechen. Nach der Registrierung können Sie Konto- und Organisationsdaten in den Einstellungen berichtigen.
- Vertragssprachen: Für den Vertragsschluss stehen die Sprachen zur Verfügung, in denen die Plattform angeboten wird. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB (Ziffer 18).
5. Entgelte und Zahlung
(1) Der Basistarif ist unentgeltlich. Für kostenpflichtige Tarife gelten die bei Bestellung ausgewiesenen Preise gemäß Preisübersicht (zimun.online/pricing); die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen und Rechnungskorrekturen werden elektronisch übermittelt, in der Regel per E-Mail an die von der Organisation hinterlegte Adresse; die Organisation erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen — einschließlich sonstiger Rechnungen im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG, etwa als PDF — einverstanden. Der Anspruch auf eine E-Rechnung im strukturierten Format bleibt unberührt; sie wird auf Verlangen bereitgestellt, sobald die gesetzlichen Übergangsregelungen dies erfordern.
(2) Zimun ist kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Inländische steuerpflichtige Leistungen unterliegen dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz; dieser beträgt derzeit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Leistung jeweils geltende gesetzliche Steuersatz. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise in der Preisübersicht und im Bestellvorgang stets als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die Umsatzsteuer nach den jeweils anwendbaren Vorschriften zum Leistungsort (§§ 3a ff. UStG). Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht, verlagert sich der Leistungsort regelmäßig in dessen Sitzstaat (§ 3a Abs. 2 UStG); die Steuerschuldnerschaft kann dann auf den Leistungsempfänger übergehen (Reverse-Charge-Verfahren), und es wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet. Bei Leistungen an Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kann sich der Leistungsort dorthin verlagern (§ 3a Abs. 5 UStG). Welche umsatzsteuerliche Behandlung auf Ihre Bestellung angewendet wird, wird Ihnen vor Abgabe der Bestellung angezeigt und in der Rechnung ausgewiesen.
(3) Zahlungsabwicklung über die Plattform (geplant): Sobald Zimun eine Online-Zahlungsfunktion für Endkundenzahlungen an die Organisation anbietet (geplant über Stripe), kann Zimun hierfür ein Abwicklungsentgelt erheben, das die Organisation trägt und das vor Aktivierung der Funktion in der Preisübersicht ausgewiesen wird. Endkunden wird kein Aufschlag berechnet. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig und wird erst mit gesonderter Aktivierung durch die Organisation Vertragsbestandteil.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist die Organisation Verbraucher (z. B. eine Einzelperson oder ein Freiberufler, der den Vertrag nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zurechnen kann), steht ihr bei entgeltlichen Verträgen das folgende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Zimun Labs UG (haftungsbeschränkt), Buchenteich 3, 73773 Aichwald, Telefon: +49 176 63030716, E-Mail: info@zimun.online) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen — einschließlich digitaler Dienstleistungen wie der hier angebotenen Software-as-a-Service-Leistung — vorzeitig (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB), wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Zimun Labs UG (haftungsbeschränkt), Buchenteich 3, 73773 Aichwald, E-Mail: info@zimun.online
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
7. Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Tarife haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von der Organisation jederzeit in Textform mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Nach einer Kündigung wird das Konto auf den kostenlosen Basistarif umgestellt, sofern die Organisation nicht die vollständige Beendigung wünscht.
(2) Der kostenlose Basistarif kann von der Organisation jederzeit ohne Frist beendet werden, insbesondere per Mitteilung in Textform an die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten; soweit Zimun eine Funktion zur Kontolöschung im Konto bereitstellt, kann die Beendigung auch darüber erklärt werden.
(3) Sofern Zimun Verbrauchern den Abschluss kostenpflichtiger Verträge über die Website ermöglicht, stellt Zimun eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB auf der Website bereit; über die Website geschlossene Verträge, die Zimun zu einer entgeltlichen Leistung verpflichten, können dann auch darüber gekündigt werden. Unabhängig davon genügt für jede Kündigung jederzeit eine Erklärung in Textform (Abs. 1 und 2).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Vertragsende werden die Daten der Organisation nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht bzw. zurückgegeben. Um versehentliche und missbräuchliche Löschungen zu vermeiden und der Organisation den Datenabruf zu ermöglichen, erfolgt die endgültige Löschung nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende; innerhalb dieser Frist kann die Organisation die Löschung widerrufen. Auf Verlangen der Organisation löscht Zimun auch vorzeitig. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
8. Pflichten der Organisation; zulässige Nutzung
(1) Die Organisation bietet ihre Leistungen im eigenen Namen an. Verträge über die gebuchten Leistungen kommen ausschließlich zwischen der Organisation und dem Endkunden zustande; Zimun wird nicht Vertragspartner. Für das Zustandekommen des Vertrags über die gebuchte Leistung gilt Ziffer 13 Abs. 2.
(2) Die Organisation ist für die Rechtmäßigkeit ihres Angebots, ihrer Inhalte und ihrer Kommunikation verantwortlich, einschließlich eigener Informationspflichten (z. B. eigenes Impressum, eigene Datenschutzinformationen, Preisangaben, ggf. eigene AGB) gegenüber ihren Endkunden.
(3) Die Organisation verpflichtet sich, keine falschen oder irreführenden Angaben zu machen, den Dienst nicht zu stören, keinen unbefugten Zugriff zu versuchen, keine Schadsoftware einzubringen und den Dienst nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke zu verwenden. Verstöße können die in Ziffer 9 geregelten Maßnahmen (Einschränkung, Aussetzung, Kündigung) nach sich ziehen.
(4) Die Organisation behält alle Rechte an den von ihr hochgeladenen Inhalten (z. B. Logos, Bilder, Leistungsbeschreibungen). Sie räumt Zimun das einfache, nicht übertragbare, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und auf ihren Buchungsseiten sowie in den zugehörigen Benachrichtigungen wiederzugeben, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist (vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) 2019/1150, „P2B-Verordnung“). Die Organisation gewährleistet, dass sie über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
(5) Aktiviert die Organisation den Programmierschnittstellen-Zugang (API) oder den MCP-Zugang, gilt ergänzend: Über diese Schnittstellen gebuchte Termine entstehen ohne Buchungsseite von Zimun. Der Endkunde sieht dabei keine Oberfläche von Zimun und nimmt daher auch keine Bestimmungen von Zimun zur Kenntnis. Zimun erhebt auf diesen Wegen folglich keine Zustimmung des Endkunden und dokumentiert keine solche. Die Organisation sichert für jede über diese Schnittstellen übermittelte Buchung zu, dass (a) sie über eine eigene Rechtsgrundlage für die Verarbeitung verfügt, (b) sie ihre Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO selbst erfüllt und dabei Zimun als ihren Auftragsverarbeiter benennt, und (c) sie dem Endkunden die Angaben zur Verwaltung und Stornierung des Termins zugänglich macht. Diese Zusicherung ist bei der Aktivierung ausdrücklich zu bestätigen; die Bestätigung wird mit Fassung, Zeitpunkt und handelnder Person protokolliert. Ohne diese Bestätigung wird der Zugang nicht aktiviert.
9. Einschränkung, Aussetzung und Kündigung durch Zimun
(1) Gründe. Zimun kann die Nutzung der Plattform durch eine Organisation nur aus den folgenden Gründen ganz oder teilweise einschränken, aussetzen oder den Vertrag nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 kündigen:
- a) Zahlungsverzug: Die Organisation befindet sich mit fälligen Entgelten in Verzug und zahlt trotz Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht.
- b) Unrichtige Kontodaten; Identitätstäuschung: Registrierungs- oder Kontodaten sind falsch, veraltet oder unvollständig und werden trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist berichtigt, oder die Organisation gibt sich als ein anderes Unternehmen oder eine andere Person aus.
- c) Rechtswidrige Inhalte oder Tätigkeiten: Über die Plattform werden rechtswidrige Inhalte bereitgestellt oder rechtswidrige Tätigkeiten angeboten oder abgewickelt; hierzu zählt bei konkreten Anhaltspunkten auch das Angebot erlaubnis- oder zulassungspflichtiger Leistungen (z. B. heilkundlicher Behandlungen oder erlaubnispflichtiger Körperkunst-/Hygieneleistungen) ohne die erforderliche Erlaubnis oder Zulassung.
- d) Rechte Dritter: Hochgeladene Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Leistungsbeschreibungen) verletzen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter.
- e) Wegfall des Auftragsverarbeitungsvertrags: Die Organisation bestreitet die Geltung des nach Ziffer 10 Abs. 1 einbezogenen Auftragsverarbeitungsvertrags oder widerruft sie, ohne dass eine Ersatzvereinbarung nach Art. 28 DSGVO zustande kommt; ohne diesen Vertrag darf Zimun Endkundendaten nicht für die Organisation verarbeiten (Art. 28 DSGVO).
- f) Werbe- oder Spamversand: Die transaktionalen Benachrichtigungen der Plattform werden für Werbung, Spam oder sonstige nicht terminbezogene Massenmitteilungen missbraucht.
- g) Tarifumgehung: Die tarifliche Staffelung nach Teammitgliedern wird umgangen, insbesondere durch Aufteilung eines einheitlichen Geschäftsbetriebs auf mehrere Organisationen oder Konten.
- h) Sicherheits- und Technikmissbrauch: Angriffe auf den Dienst, das Ausspähen von Schwachstellen, das Einbringen von Schadsoftware, Scraping, automatisierte Zugriffe außerhalb der dokumentierten Schnittstellen oder eine Nutzung, die die Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes für andere Nutzer beeinträchtigt.
- i) Drittdienste: Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der über die Plattform angebundenen Drittdienste (insbesondere Google und Microsoft), soweit die Anbindung über die API-Zugänge von Zimun erfolgt und der Verstoß diese Zugänge, den Dienst oder andere Nutzer gefährdet.
- j) Täuschung; Missbrauch des KI-Chats: Betrügerische oder fingierte Buchungen, irreführende Leistungsbeschreibungen oder der Missbrauch des KI-Buchungs-Chats, insbesondere seine Konfiguration zur Erteilung regulierter Beratung (etwa medizinischer oder rechtlicher Art).
- k) Sanktionen; bindende Anordnungen: Die Organisation oder ihre wirtschaftlich Berechtigten sind auf einer anwendbaren Sanktions- oder Embargoliste geführt, oder eine bindende Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde verpflichtet Zimun zu einer Maßnahme.
- l) Sonstige wesentliche Verstöße: Ein sonstiger wesentlicher Verstoß gegen diese AGB, der trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht abgestellt wird.
- m) Aussetzung der Zahlungsabwicklung: Die Organisation hat die Online-Zahlungsfunktion (Ziffer 5 Abs. 3) aktiviert und der von ihr genutzte Zahlungsdienstleister hat die Abwicklung von Zahlungen für die Organisation ausgesetzt oder eingeschränkt (etwa weil seine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht abgeschlossen sind), oder die Verbindung zwischen der Plattform und dem Konto der Organisation beim Zahlungsdienstleister wurde getrennt. Eine Maßnahme nach diesem Buchstaben beschränkt sich auf die Zahlungsfunktion; die übrige Nutzung der Plattform, bestehende Buchungen sowie die Möglichkeit, Erstattungen vorzunehmen, bleiben unberührt. Setzt Zimun die Zahlungsfunktion aus einem der übrigen Gründe dieses Absatzes aus (insbesondere Buchstaben a und j), gilt Satz 2 entsprechend.
- n) Steuerliche Mitwirkungspflichten (§ 23 PStTG): Zimun ist meldender Plattformbetreiber im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG). Trifft Zimun danach die Pflicht, Angaben der Organisation zu erheben und zu überprüfen (§§ 17, 18 PStTG; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung), fordert Zimun die Organisation zur Vorlage dieser Angaben auf und teilt ihr dabei mit, worauf die Aufforderung beruht. Ob diese Pflicht besteht, hängt nicht davon ab, ob die Organisation die Online-Zahlungsfunktion (Ziffer 5 Abs. 3) nutzt, und ebenso wenig davon, auf welchem Weg oder von wem ein Entgelt gezahlt wird; für das Vorliegen einer Vergütung ist es unerheblich, von wem das Entgelt erbracht wird (§ 5 Abs. 2 Satz 3 PStTG). Maßgeblich ist allein der gesetzliche Tatbestand: Die Pflicht besteht gegenüber Organisationen, die Anbieter im Sinne des PStTG sind und eine relevante Tätigkeit gegen eine Vergütung erbringen, deren Höhe Zimun bekannt ist oder bekannt sein müsste (§ 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 4 Abs. 4 und 6 PStTG). Zimun führt die Sorgfaltspflichten nach den §§ 17 bis 20 PStTG nur in Bezug auf aktive Anbieter durch (§ 16 PStTG). Legt die Organisation die angeforderten Angaben trotz Aufforderung und zweifacher Erinnerung nicht vollständig vor, hat Zimun nach § 23 Satz 2 PStTG eine von zwei Maßnahmen zu ergreifen: entweder die weitere Nutzung der Plattform durch die Organisation zu verhindern, indem Zimun sie sperrt oder ihre Registrierung löscht (Nummer 1), oder Zahlungen der Vergütung an die Organisation einzubehalten (Nummer 2). Das Einbehalten von Zahlungen scheidet bei Zimun tatsächlich aus, weil Zimun die Vergütung der Organisation zu keinem Zeitpunkt vereinnahmt oder weiterleitet: Zahlungen über die Online-Zahlungsfunktion laufen unmittelbar über das eigene Konto der Organisation bei ihrem Zahlungsdienstleister (Ziffer 5 Abs. 3). Zimun wählt deshalb die Maßnahme nach § 23 Satz 2 Nummer 1 PStTG und sperrt die weitere Nutzung der Plattform; von den beiden dort genannten Wegen wählt Zimun die Sperre und nicht die Löschung der Registrierung, damit die Daten der Organisation erhalten bleiben. Für die Dauer der Sperre stellt Zimun außerdem sicher, dass sich die Organisation der Maßnahme nicht durch eine erneute Registrierung entziehen kann (§ 23 Satz 2 Nummer 1 PStTG). Die Sperre erfolgt frühestens 60 Tage und spätestens 180 Tage nach der ursprünglichen Aufforderung. Zimun hebt sie unverzüglich auf, sobald die Angaben vollständig vorliegen (§ 23 Satz 3 PStTG); andere Gründe für eine Aufhebung sieht das Gesetz nicht vor. Die Sperre erfasst die aktive Nutzung der Plattform, insbesondere neue Buchungen und Verwaltungsfunktionen. Der Zugang der Organisation zu ihren Daten und deren Export (Ziffer 12) sowie ihr Recht zur Kündigung bleiben unberührt; die Sperre dient der Durchsetzung der Mitwirkung und nicht dem Entzug der Daten, und der Datenzugang ist Zimun zugleich nach Ziffer 12 und nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO geschuldet. Bereits gebuchte Termine bleiben bestehen.
(2) Verhältnismäßigkeit und Auswahl der Maßnahme. Zimun wählt die nach den Umständen des Einzelfalls mildeste geeignete Maßnahme. Eine feste Reihenfolge der Maßnahmen ist damit nicht verbunden: Je nach Gewicht des Grundes, nach Ausmaß und Dauer des Verstoßes sowie nach den Folgen für Endkunden, Dritte oder den Dienst kann Zimun zunächst auf Abhilfe hinwirken oder die Nutzung unmittelbar einschränken oder aussetzen. Soweit ein Grund nach Abs. 1 seinerseits eine Mahnung, eine Aufforderung oder eine Abmahnung mit Frist voraussetzt (Abs. 1 Buchst. a, b und l) oder ein gesetzliches Verfahren vorgibt (Abs. 1 Buchst. n), bleibt es dabei. Betrifft der Grund nur bestimmte Inhalte oder Funktionen, beschränkt Zimun eine Maßnahme nach Möglichkeit hierauf, statt den Zugang insgesamt auszusetzen. Zimun setzt keine automatisierte Inhaltemoderation ein; Entscheidungen nach dieser Ziffer werden einzelfallbezogen von Menschen getroffen (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“).
(3) Sofortmaßnahmen. Ohne vorherige Gelegenheit zur Abhilfe kann Zimun Funktionen einschränken oder den Zugang aussetzen, insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten, bei einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes, für Endkunden oder für Dritte oder aufgrund einer bindenden gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung. Die Begründung nach Abs. 4 bleibt auch in diesen Fällen erforderlich.
(4) Begründung. Jede Einschränkung oder Aussetzung wird der Organisation spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird, in Textform (auf einem dauerhaften Datenträger) begründet; die Begründung nennt die maßgeblichen Tatsachen und Umstände — einschließlich des Inhalts etwaiger Meldungen Dritter — sowie den einschlägigen Grund nach Abs. 1 (Art. 4 Abs. 1 und 5 P2B-Verordnung). Die Angabe von Tatsachen unterbleibt nur, soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht entgegensteht oder ein Ersuchen einer Strafverfolgungsbehörde dies verlangt.
(5) Kündigung aus den Gründen des Abs. 1. Eine Kündigung durch Zimun wird der Organisation mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit Begründung entsprechend Abs. 4 mitgeteilt (Art. 4 Abs. 2 P2B-Verordnung). Die 30-Tage-Frist entfällt nur, wenn (a) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht Zimun zwingt, den Vertrag ohne Einhaltung dieser Frist zu beenden, (b) Zimun ein Kündigungsrecht aus zwingendem Grund nach deutschem Recht ausübt (insbesondere die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB) oder (c) die Organisation wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat (Art. 4 Abs. 4 P2B-Verordnung); in diesen Fällen wird die Begründung unverzüglich nachgeholt (Art. 4 Abs. 5 P2B-Verordnung).
(6) Stellungnahme und Wiederherstellung. Die Organisation erhält Gelegenheit, den Sachverhalt zu klären und zu einer Maßnahme Stellung zu nehmen (Kontakt: info@zimun.online). Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, hebt Zimun sie unverzüglich auf und stellt den Zugang der Organisation — einschließlich des Zugangs zu ihren Daten (Ziffer 12) — wieder her.
(7) Ordentliche Kündigung ohne Pflichtverstoß. Zimun kann den Vertrag verschuldensunabhängig ordentlich kündigen, wenn (a) Zimun den Dienst insgesamt oder den betroffenen Tarif einstellt oder (b) — nur beim kostenlosen Basistarif — das Konto dauerhaft inaktiv ist (keine Anmeldung eines Mitglieds der Organisation seit mindestens zwölf Monaten). Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage; bei kostenpflichtigen Tarifen wird die Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Ziffer 7 Abs. 1) wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund. Entgelte für Zeiträume nach dem Vertragsende werden anteilig erstattet. Im Fall der Inaktivität wird die Kündigung gegenstandslos, wenn sich ein Mitglied der Organisation vor ihrem Wirksamwerden erneut anmeldet.
(8) Außerordentliche Kündigung; Daten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB, Ziffer 7 Abs. 4) bleibt unberührt und wird durch diese Ziffer nicht eingeschränkt. Für den Zugang zu den Daten der Organisation, ihren Export und ihre Löschung nach Vertragsende gelten Ziffer 12 und Ziffer 7 Abs. 5.
10. Datenschutz-Rollen; Auftragsverarbeitung; KI-Chat
(1) Soweit Zimun personenbezogene Daten (insbesondere Endkunden-, Termin- und Mitarbeiterdaten) im Auftrag der Organisation verarbeitet, handelt Zimun als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in seiner bei Vertragsschluss geltenden Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages und wird mit ihm geschlossen; die Organisation kann ihn jederzeit beim Anbieter anfordern und erhält ihn in Textform. Bietet Zimun zusätzlich eine gesonderte Bestätigung des AVV im Konto an, dient diese der Dokumentation und lässt die Einbeziehung nach Satz 2 unberührt.
(2) KI-Chat (eigener OpenAI-Schlüssel): Der optionale KI-Buchungs-Chat wird ausschließlich mit einem von der Organisation selbst bereitgestellten OpenAI-API-Schlüssel betrieben. Die Organisation ist für diese Verarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlicher; OpenAI ist ihr (Unter-)Auftragsverarbeiter, nicht der von Zimun. Die Organisation stellt sicher, dass sie mit OpenAI die erforderlichen Vereinbarungen (insbesondere Datenverarbeitungsvereinbarung und Transfermechanismen) geschlossen hat und dass der Einsatz gegenüber ihren Endkunden rechtmäßig ist.
11. Verfügbarkeit
(1) Zimun strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,9 % im Monatsmittel an. Hierbei handelt es sich um einen Zielwert, nicht um eine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie.
(2) Von der Berechnung ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten und mit Vorankündigung), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Zimun (z. B. Ausfälle von Vorleistungen Dritter, Netz- oder Stromstörungen, DDoS-Angriffe) sowie Fälle höherer Gewalt.
(3) Gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrechte, einschließlich der §§ 327 ff. BGB gegenüber Verbrauchern bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.
12. Datenzugang; keine differenzierte Behandlung
(1) Zugang der Organisation. Während der Vertragslaufzeit hat die Organisation über ihr Konto Zugang zu den Daten, die sie oder ihre Mitglieder bereitgestellt haben oder die bei der Nutzung der Plattform für sie erzeugt wurden — insbesondere Termin- und Buchungsdaten einschließlich der zugehörigen Endkundendaten sowie Leistungs-, Ressourcen- und Teamdaten. Sie kann diese Daten über die Plattform einsehen und, soweit Exportfunktionen bereitstehen, exportieren; im Übrigen stellt Zimun sie auf Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (Art. 9 P2B-Verordnung).
(2) Zugang von Zimun. Zimun hat Zugang zu den bereitgestellten und bei der Nutzung erzeugten Daten (einschließlich technischer Protokolldaten), soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Abrechnung, Support und Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 10).
(3) Daten anderer Nutzer; Weitergabe an Dritte. Organisationen erhalten keinen Zugang zu Daten anderer Organisationen oder von deren Endkunden, auch nicht in aggregierter Form. Zimun gibt Daten nur an die in der Datenschutzerklärung genannten Empfänger weiter — insbesondere an die an einem Termin beteiligte Organisation, an die dort benannten Auftragsverarbeiter sowie an Behörden bei gesetzlicher Verpflichtung — und verkauft keine Daten.
(4) Nach Vertragsende. Für den Fortbestand des Datenzugangs, den Export und die Löschung nach Vertragsende gilt Ziffer 7 Abs. 5.
(5) Keine differenzierte Behandlung. Zimun bietet über die Plattform keine eigenen Waren oder Dienstleistungen an, die mit den Leistungen der Organisationen im Wettbewerb stehen, und gewährt weder sich selbst noch von Zimun kontrollierten Organisationen eine bevorzugte Behandlung (Art. 7 P2B-Verordnung). Ein öffentliches Verzeichnis oder Ranking von Organisationen besteht derzeit nicht. Zimun vermarktet die Angebote der Organisationen nicht über zusätzliche eigene Vertriebskanäle oder Partnerprogramme (Art. 3 Abs. 1 Buchst. d P2B-Verordnung); die Angebote sind ausschließlich über die Buchungsseiten der jeweiligen Organisation erreichbar.
(6) Anbieterwechsel (Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854, „Datenverordnung“/Data Act). Die Organisation kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter eines Dienstes der gleichen Dienstart oder in eine eigene IT-Umgebung zu wechseln. Für den Wechsel gelten drei getrennte Fristen:
a) Kündigungsfrist. Die Einleitung des Wechsels richtet sich nach den Kündigungsfristen der Ziffer 7; diese überschreiten in keinem Fall zwei Monate (Art. 25 Abs. 2 Buchst. d).
b) Übergangszeitraum. Mit Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, während dessen dieser Vertrag fortgilt und Zimun den Dienst weiter erbringt. In dieser Zeit leistet Zimun der Organisation und den von ihr beauftragten Dritten angemessene Unterstützung beim Vollzug des Wechsels, handelt mit der gebotenen Sorgfalt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die vertragsmäßigen Funktionen und Dienste fortzusetzen, unterrichtet die Organisation eindeutig über ihr bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere bei der Übertragung der Daten und während der Abruffrist nach Buchstabe e (Art. 25 Abs. 2 Buchst. a). Die regulären Entgelte des gewählten Tarifs bleiben für den fortgesetzten Dienst geschuldet; Wechsel- und Datenabrufentgelte erhebt Zimun nicht (Art. 2 Nr. 36, Art. 25 Abs. 2 Buchst. i, Art. 29).
c) Verlängerung des Übergangszeitraums. Die Organisation ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum zu verlängern, den sie für ihre eigenen Zwecke für angemessener hält; hierfür genügt eine Mitteilung in Textform vor Ablauf des Übergangszeitraums (Art. 25 Abs. 5). Ist der Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt Zimun dies der Organisation innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreitet; die Kontinuität des Dienstes wird auch während dieses Zeitraums sichergestellt (Art. 25 Abs. 4).
d) Mitteilung der Organisation; Vertragsende. Die Organisation kann Zimun bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mitteilen, ob sie zu einem anderen Anbieter wechselt — in diesem Fall unter Angabe der erforderlichen Angaben zu diesem Anbieter —, in eine eigene IT-Umgebung wechselt oder die Löschung ihrer exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte wünscht (Art. 25 Abs. 3). Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, andernfalls — wenn die Organisation nicht wechseln, sondern löschen möchte — mit Ablauf der Kündigungsfrist; Zimun unterrichtet die Organisation über die Beendigung in Textform (Art. 25 Abs. 2 Buchst. c).
e) Abruffrist und Löschung. Nach Ablauf des Übergangszeitraums stehen die Daten der Organisation weitere 30 Kalendertage zum Abruf zur Verfügung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. g). Ziffer 7 Abs. 5 gilt mit der Maßgabe, dass die Frist im Wechselfall erst mit Ablauf des Übergangszeitraums beginnt. Nach Ablauf der Abruffrist löscht Zimun alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die unmittelbar von der Organisation erzeugt wurden oder sich unmittelbar auf sie beziehen, vollständig (Art. 25 Abs. 2 Buchst. h); gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
f) Ausstiegsstrategie. Zimun unterstützt die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie der Organisation und stellt hierfür alle einschlägigen Informationen bereit (Art. 25 Abs. 2 Buchst. b). Die Angaben zu den verfügbaren Wechsel- und Übertragungsverfahren, -methoden und -formaten sowie zu bekannten Einschränkungen und technischen Beschränkungen und das Verzeichnis der Datenstrukturen, Datenformate und einschlägigen Normen sind unter zimun.online/wechsel abrufbar (Art. 26).
(7) Exportierbare Daten; Ausnahmen; Format. Während des Wechsels können abschließend die folgenden Kategorien übertragen werden: Organisations-Stammdaten und -Einstellungen; Standortdaten; Leistungs- und Angebotsdaten einschließlich Zuordnungen; Team- und Mitgliederdaten; Ressourcen- und Belegungsdaten; Arbeits-, Öffnungs- und Ausnahmezeiten; Termin- und Buchungsdaten einschließlich der zugehörigen Endkundendaten und Serienterminvorlagen; Abrechnungsdatensätze zu über die Plattform abgewickelten Zahlungen; Konfiguration der Kalender-Feeds und Programmierschnittstellen-Clients ohne Zugangsgeheimnisse; Nachweise über die Zustimmung zu Rechtstexten (Art. 25 Abs. 2 Buchst. e). Gesprächsverläufe des Buchungsassistenten werden von Zimun nicht gespeichert und sind daher nicht Bestandteil der exportierbaren Daten (siehe Datenschutzerklärung). Von der Organisation hochgeladene oder bereitgestellte Inhalte, an denen sie unabhängig von diesem Vertrag Nutzungsrechte besitzt (Ziffer 8 Abs. 4 — etwa Logos und Bilder), sind digitale Vermögenswerte im Sinne des Art. 2 Nr. 32 und werden, soweit vorhanden, beim Wechsel ebenfalls bereitgestellt; die eigene Software und die eigenen Werkzeuge von Zimun gehören nicht dazu. Von den exportierbaren Daten ausgenommen sind ausschließlich Daten, die für die interne Funktionsweise des Dienstes spezifisch sind und deren Offenlegung Geschäftsgeheimnisse von Zimun verletzen würde — namentlich Parameter und Protokolle der Missbrauchs- und Angriffsabwehr, Ratenbegrenzungs- und Idempotenzdatensätze sowie interne Sicherheitsprotokolle; diese Ausnahmen behindern oder verzögern den Wechsel nicht (Art. 25 Abs. 2 Buchst. f). Zugangs- und Aktualisierungstoken zu Konten Dritter (etwa Google, Microsoft) werden aus Sicherheits- und Integritätsgründen nicht übertragen; die Organisation stellt diese Verbindungen beim Zielanbieter neu her (Art. 30 Abs. 6). Für Zwecke des Anbieterwechsels stellt Zimun die hierfür erforderlichen offenen Schnittstellen — die Exportfunktionen und einen wechselbezogenen Zugang zur dokumentierten Programmierschnittstelle (zimun.online/docs/api) — der Organisation und dem übernehmenden Anbieter in jedem Tarif unentgeltlich zur Verfügung (Art. 30 Abs. 2); die darüber hinausgehende reguläre Nutzung der Programmierschnittstelle richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif (Preisübersicht); im Übrigen exportiert Zimun die exportierbaren Daten auf Verlangen der Organisation in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Art. 30 Abs. 5).
(8) Gerichtsbarkeit der IT-Infrastruktur; staatliche Zugriffsverlangen. Die Angaben zur Gerichtsbarkeit, der die für die Erbringung des Dienstes eingesetzte IKT-Infrastruktur unterliegt, sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, die Zimun gegen einen internationalen staatlichen Zugang zu in der Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Daten getroffen hat, sind unter zimun.online/infrastruktur veröffentlicht und werden aktuell gehalten (Art. 28). Erhält Zimun ein Datenzugangsverlangen einer Behörde eines Drittlands, unterrichtet Zimun die Organisation vor der Erfüllung, es sei denn, das Verlangen dient Strafverfolgungszwecken und die Unterrichtung würde deren Wirksamkeit beeinträchtigen (Art. 32 Abs. 5).
Teil C — Nutzung durch Endkunden
13. Rolle der Plattform
(1) Zimun stellt Endkunden die technische Möglichkeit bereit, Termine bei Organisationen zu buchen und zu verwalten. Die Nutzung ist für Endkunden unentgeltlich.
(2) Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen Endkunde und Organisation zustande; Zimun wird nicht Vertragspartner. Weist die Buchungsseite für die gewählte Leistung einen festen Preis aus und bestätigt der Endkunde eine ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Buchung (§ 312j Abs. 3 BGB), kommt der Vertrag über die Leistung zu diesem Preis mit der Buchungsbestätigung zustande. In allen übrigen Fällen — insbesondere wenn kein Preis oder lediglich ein als unverbindlich gekennzeichneter Richtpreis (z. B. ein „ab“-Preis) angezeigt wird und keine Zahlung vorgenommen wird — kommt durch die Buchung selbst noch kein Vertrag über die Leistung zustande; die Buchung ist dann eine unverbindliche Terminreservierung (Terminabrede), und der Vertrag über die Leistung — einschließlich des endgültigen Preises — wird erst unmittelbar zwischen Endkunde und Organisation geschlossen, in der Regel vor Ort bei Inanspruchnahme der Leistung. Ein Richtpreis ist keine Zusage eines festen Preises; für die Richtigkeit und Erreichbarkeit angezeigter Preise ist die Organisation verantwortlich (Ziffer 8 Abs. 2). Zimun erbringt die gebuchte Leistung nicht, hat auf sie keinen Einfluss und übernimmt keine Verantwortung für Durchführung, Qualität oder Ergebnis. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Leistung (Durchführung, Stornierung, Verspätung, Erstattung, Streitigkeiten) sind gegenüber der Organisation geltend zu machen.
14. Buchung und Kommunikation
(1) Zur Abwicklung des Termins werden der Organisation die Buchungsdaten übermittelt (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, gewählte Leistung/Ressource, Terminzeitpunkt, freiwillige Zusatzangaben). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Der Dienst versendet die für die Terminabwicklung erforderlichen transaktionalen Mitteilungen (Bestätigung, Erinnerung, Änderung, Stornierung, erforderliche Follow-ups). Diese Mitteilungen sind keine Werbung.
(3) Die zu einem Termin gespeicherten Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) werden einen (1) Monat nach dem Termin automatisiert gelöscht. Wurde der Termin über die Online-Zahlungsfunktion (Ziffer 5 Abs. 3) bezahlt, werden sie abweichend erst 180 Tage nach dem Termin gelöscht: Zahlungen können innerhalb dieses Zeitraums noch Gegenstand von Rückbuchungen oder Zahlungsstreitigkeiten sein, deren Zuordnung und Klärung ohne diese Daten nicht möglich wäre. Nach der Löschung enthalten die verbleibenden Termindaten (Zeit, Leistung, Ressource) keine Kontaktdaten mehr; sie werden weiterhin als personenbezogene Daten behandelt, da im Einzelfall aus Zeitpunkt, Leistung und Ressource ein Bezug zur Person des Endkunden herstellbar bleiben kann. Aufzeichnungen und Belege zu Zahlungen, die über die Plattform abgewickelt wurden, bewahrt Zimun nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf (§ 147 AO, § 14b UStG); sie enthalten keine Kontaktdaten von Endkunden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
(4) Bietet eine Organisation den KI-Buchungs-Chat an, gilt: Die Chat-Verarbeitung erfolgt in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Organisation unter Einsatz von OpenAI als deren Auftragsverarbeiter (Ziffer 10 Abs. 2, Datenschutzerklärung Ziffer 13).
15. Zulässige Nutzung durch Endkunden
Endkunden verpflichten sich, keine falschen oder irreführenden Angaben zu machen, keine Termine ohne Nutzungsabsicht zu buchen, den Dienst nicht zu stören und ihn nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden. Bei Missbrauch kann Zimun den Zugang einschränken. Solche Entscheidungen werden einzelfallbezogen von Menschen getroffen; Zimun setzt keine automatisierte Inhaltemoderation ein (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“). Betroffene können sich zur Klärung an info@zimun.online wenden; Ziffer 9 Abs. 2, 4 und 6 gelten sinngemäß; die Maßnahme wird der betroffenen Person danach begründet (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065).
15a. Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA)
(1) Jede Person und jede Einrichtung kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält. Die Meldung erfolgt elektronisch an info@zimun.online. Am einfachsten nutzen Sie dafür unser Meldeformular. Der in Ziffer 1 und im Impressum genannte Kontaktpunkt nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 bleibt daneben bestehen.
(2) Damit eine Meldung bearbeitet werden kann und die Wirkungen des Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 auslöst, soll sie die Angaben nach Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 enthalten, nämlich: (a) eine hinreichend begründete Darlegung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, (b) die genaue elektronische Fundstelle (URL), (c) Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung sowie (d) die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Fehlt eine dieser Angaben und ist die meldende Person für uns erreichbar, teilen wir dies mit, statt die Meldung unbearbeitet zu lassen. Die Angabe nach Buchstabe c entfällt, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Straftat betreffen (Art. 16 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2022/2065) — das sind Straftaten des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, Straftaten im Zusammenhang mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie die Kontaktaufnahme zu Kindern zu sexuellen Zwecken, jeweils einschließlich Anstiftung, Beihilfe und Versuch. Nur in diesen Fällen können Sie die Meldung ohne Namen und E-Mail-Adresse abgeben; unser Meldeformular enthält hierfür eine ausdrücklich zu wählende Angabe. In allen übrigen Fällen bleiben Name und E-Mail-Adresse erforderlich. Eine Meldung ohne diese Angaben bearbeiten wir in gleicher Weise; wir können Ihnen dann aber weder den Eingang bestätigen noch unsere Entscheidung mitteilen (Absatz 3).
(3) Enthält die Meldung eine elektronische Kontaktangabe, bestätigen wir den Eingang unverzüglich unter Angabe eines Vorgangszeichens (Art. 16 Abs. 4). Über unsere Entscheidung informieren wir die meldende Person in diesem Fall unter Angabe der Gründe und der verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich des Rechtswegs (Art. 16 Abs. 5). Entscheidungen trifft ein Mensch im Einzelfall; eine automatisierte Inhaltemoderation setzen wir nicht ein (Art. 16 Abs. 6). Ist die betroffene Person eine andere als die meldende, gilt für sie Ziffer 15 entsprechend.
(4) Meldungen werden mit den in ihr enthaltenen Angaben nach Absatz 2 vier Jahre ab Eingang aufbewahrt; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Teil D — Gemeinsame Bestimmungen
16. Haftung
(1) Zimun haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Zimun übernommenen Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zimun nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Zimun für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Zimun. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist damit nicht verbunden.
(5) Für den unentgeltlichen Basistarif und die unentgeltliche Nutzung durch Endkunden bleiben daneben die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe für unentgeltliche Leistungen unberührt.
17. Änderungen dieser AGB
(1) Zimun kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Dienstes, neue Funktionen) und die Änderung dem Nutzer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis (Leistung und Preis) wird über diesen Mechanismus nicht zulasten des Nutzers verändert.
(2) Änderungen werden den registrierten Nutzern mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen widersprechen oder den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen. Widerspricht der Nutzer, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ordentlich beenden; die bisherigen AGB gelten bis dahin fort.
(3) Die bloße fortgesetzte Nutzung gilt gegenüber Verbrauchern nicht als Zustimmung zu Änderungen, die das Vertragsverhältnis wesentlich umgestalten; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
(4) Gegenüber Organisationen als gewerblichen Nutzern im Sinne der P2B-Verordnung gilt ergänzend: Die Mitteilungsfrist nach Abs. 2 unterschreitet die 15-Tage-Mindestfrist des Art. 3 Abs. 2 P2B-Verordnung nicht; geänderte AGB werden vor Ablauf der Mitteilungsfrist nicht angewendet. Kündigt die Organisation den Vertrag wegen der Änderung, wird ihre Kündigung spätestens 15 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, sofern für den Vertrag keine kürzere Frist gilt. Die Organisation kann durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Mitteilungsfrist verzichten.
18. Vertragssprache und Übersetzungen
Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen — einschließlich automatisch erstellter Übersetzungen in weiteren in der Anwendung verfügbaren Sprachen — dienen nur der besseren Verständlichkeit und sind unverbindlich.
19. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Zimun. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Zimun ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.